obhuttragendes Elternteil kann Fundament nicht geben

Gericht erkennt das Wohl des Kindes nicht und fällt einen offensichtlch falschen Obhutsentscheid aufgrund der Genderdissonanz. Kind verliert nach der Trennung das Fundament und beginnt sich in der Schule auffällig zu verhalten. Ein Sonderschulplatz wurde vom SPD beantragt.

Aufgrund unserer Begleitung konnte das obhuttragende Elternteil zu einem Obhutwechsel überzeugt werden. Die genderbehaftete Beiständin konnte mit forcierten Rechtschreiben und Strafandrohungen gewechselt werden.

Das Kind fasst in kurzer Zeit Fuss in einer Regelklasse, erhält das nötige Fundament und entwickelt sich unter dem neuen obhuttragenden Elternteil erfolgreich zu einem erwachsenen Menschen. Der Kontakt des Kindes zum nicht mehr obhuttragenden Elternteil entwickelt sich aufgrund unserer Begleitung mit dem neuen obhuttragenden Elternteil gewinnbringend.