pubertierendes Kind wünscht Obhutswechsel ins Ausland

Über 12-jähriges Kind möchte einen Obhutswechsel, weil es sich vom obhuttragenden Elternteil gemobbt fühlt und es nach seinen Aussagen immer wieder eingesperrt wird. Der andere Elternteil lebt im benachbarten Ausland.

Aufgrund unserer Beratung fragte das Kind einen Kinderanwalt an, welcher erfolgreich unentgeltliche Rechtsvertretung vor der KESB erhält, was nicht selbstverständlich ist. Somit überlassen wir die Fallführung dem begleitenden Anwalt.

Die Interessen des Kindes werden bei der KESB nicht beachtet, die Anhörung und dessen Wiedergabe ist mangelhaft. Eine weitere Begleitung wird wieder aufgenommen.