Bei einem KESB-Wechsel, muss ein neuer Entscheid gefällt werden. In diesem Fall wurde der alte Entscheid (vor ca. 3 Jahren) einfach abgeschrieben, obwohl sich die Situation geändert hatte. Die KESB klärte den Fall nicht individuell ab.
Die Schule führte schon zuvor gemeinsam mit dem obhutstragenden Elternteil und Beistand die schrittweise Rückführung des in einer Institution fremdplatzierten Kindes durch und plante die endgültige Endphase, damit das Kind wieder vollumfänglich beim/bei der Obhutträger/in leben darf. Dies erkannte ebenfalls die neue Beiständin, indem sie von uns darauf aufmerksam gemacht wurde und führte dies gegen die KESB- Bestimmung per erfolgreichen Teilanträgen (Begleitungen) und neuem Endantrag durch. Das Kind konnte nach Hause.
Bei einem KESB-Wechsel, muss ein neuer Entscheid gefällt werden. In diesem Fall wurde der alte Entscheid (vor ca. 3 Jahren) einfach abgeschrieben, obwohl sich die Situation geändert hatte. Die KESB klärte den Fall nicht individuell ab.
Die Schule führte schon zuvor gemeinsam mit dem obhutstragenden Elternteil und Beistand die schrittweise Rückführung des in einer Institution fremdplatzierten Kindes durch und plante die endgültige Endphase, damit das Kind wieder vollumfänglich beim/bei der Obhutträger/in leben darf. Dies erkannte ebenfalls die neue Beiständin, indem sie von uns darauf aufmerksam gemacht wurde und führte dies gegen die KESB- Bestimmung per erfolgreichen Teilanträgen (Begleitungen) und neuem Endantrag durch. Das Kind konnte nach Hause.