Familien- und Senioren Rechtsberatung

Familienstrukturen, Familienmitglieder und Senioren haben Rechte!

In der Schweiz möchten die meisten Einwohner ein unbeschwertes Leben als Familie, als Lebensgemeinschaft und später als Senioren geniessen können

Leider gelingt das nicht immer - das Leben und das Schicksal, aber manchmal auch Menschen und Behörden - legen diesem Ziel Steine in den Weg.

U.R.S. hilft den Menschen, das vielleicht vorübergehend verloren gegangene Ziel wieder zu finden und auch zu erreichen.

U.R.S. vertritt dabei die Menschenrechte und kennt sich im Rechtssystem aus. 

Infos

KESB-Bericht des Bundesrates vom 29.03.2017

Aufnahmen von Behörden mit dienstlichen Auftrag sind nicht strafrechtlich relevant (BGE 108 IV 161) - Bundesgerichtsentscheid von 1982

Gerichtsverfahren sind öffentlich (Ausnahmen: Familienrecht, Verfahren mit Kindern und Jugendlichen, Gewalt- und Sexualdelikte auf Antrag) NZZ 14.09.2009